Wie viel kostet ein Intensivpflegedienst für eine 24-Stunde Betreuung? Werden die Kosten durch die Pflegeversicherung übernommen? In unserem Beitrage finden Sie nützliche Informationen.
Kosten, die von der Pflegeversicherung übernommen werden
Müssen Sie einen Intensivpflegedienst für Ihren Angehörigen beauftragen? Wenn die Intensivpflege medizinisch notwendig ist, werden die damit verbundenen Kosten durch die Krankenkasse und Pflegekasse übernommen. Es ist zu betonen, dass alle Pflegemaßnahmen, die zur medizinischen Behandlungspflege gehören, werden durch die Krankenkasse übernommen. Dagegen gehören: die Körperpflege, die Ernährung des Patienten und die Mobilität sowie alle anderen Maßnahmen der täglichen Pflege zum Aufgabengebiet der Pflegeversicherung.
Die meisten pflegenden Angehörigen, die einen kompetenten Intensivpflegedienst für Ihren Verwandten suchen, stellen sich die Frage, was sie tun sollten, um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Zuerst sollte man einen Pflegegrad beantragen. Zurzeit gibt es im deutschen Pflegesystem fünf Pflegegrade. Der Pflegebedürftige muss mindestens in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft werden, damit er die höchste monatliche Unterstützung erhalten kann.
Intensivpflegedienst - Leistungen der Pflegeversicherung
Welche Leistungen der Pflegeversicherung kommen in Frage? Alles ist von den individuellen Bedürfnissen des Patienten abhängig. Wenn es sich um eine Intensivpflege im Sinne einer 24-Stunden-Pflege handelt, stehen dem Pflegebedürftigen die sog. Pflegesachleistungen zu. Im Pflegegrad 5 betragen die Sachleistungen 1995 Euro - sie sollten für den Einsatz von einem qualifizierten Intensivpflegedienst eingesetzt werden. Manchmal wird der Patient durch eine osteuropäische Betreuungskraft einen Großteil des Tages betreut und eine examiniert Pflegekraft nur ein- bis zweimal täglich vorbeikommt, in diesem Falle werden die dem Patienten zustehenden Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft. Wichtig: Pflegebedürftige, die intensiv gepflegt werden müssen, haben auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Unterstützung beträgt bis zu 1612 Euro.